Wegezoll

Tageskarte (es gibt nur Tageskarten, Ein- und Austritt den ganzen Tag möglich)
Freitag: Einheitspreis 6 €
Samstag und Sonntag:
- € 9,-- für Recken und Edelfrauen (Erwachsene ab 16 Jahre)
- € 6,-- für Maiden und Knappen (Kinder ab 6 Jahre)
- € 6,-- für Maiden und Knappen (Kinder ab 6 Jahre)
- € 6,-- für gewandetes Volk
- € 0,-- für Bälger bis 5 Jahre (bis Schwertmaß 1,20)
Ist das Bändchen vom Vortag noch am Handgelenk, gilt ein Rabatt von € 1,–.
Kinder ohne Begleitperson erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung.
Schwerbehinderte ab 50% mit Nachweis, sind Preisliche mit gewandetem Volk gleich bepreist. Begleitperson frei.
Hunde an der Leine sind gern gesehene Gäste.
Wichtig! Frauchen und Herrchen sollten einen Hundetoilette (Kotbeutel) dabei haben und ggf. auch benutzen.
Allgemeine Hinweise
Wetter
Bei extrem schlechtem Wetter kann es zum Veranstaltungsabbruch kommen. Wir bitten Besucher und Aktive, sich in einem solchen Fall nach den Anweisungen des Veranstalters zu richten.
Wo werden während und nach dem Markt Fundsachen abgegeben?
Während der Veranstaltung lohnt sich das Nachfragen bei der Marktmeisterei! Danach übergeben wir alles dem städtischen Fundbüro Anschrift: Stadtverwaltung Braunfels Hüttenweg 3 35619 Braunfels Telefon: (0 6442) 303-0
Veranstaltungsordnung
§ 1 Anleinpflicht für Hunde
Hunde sind auf dem Mittelaltermarkt herzlich willkommen – allerdings nur angeleint!
§ 2 Taschenkontrollen
Besucher sollten sich beim Einlass zum Spektakulum auf Taschenkontrollen an den Eingängen einstellen. Zum reibungslosen Ablauf bitten wir die Besucher, Ihre Taschen beim Einlass zur Kontrolle bereit zu halten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, auf große Taschen und Rucksäcke zu verzichten.
§ 3 Regeln zum Mitführen von Waffen
(1) Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele gewandete Besucher und die zahlreichen Lagernden. Es gibt aber bestimmte Sicherheitsregeln, die für alle Marktteilnehmer gelten: Und da geht es vor allem um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, die ja zu vielen Gewandungen dazugehören. Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, ist der Transport von stumpfen Waffen zum Spektakulum und nach Hause sowie das Tragen und zur Schau stellen vor Ort problemlos möglich. Das Mitführen von Klingenwaffen mit scharfen Klingen, bei denen es sich nicht um ein Werkzeug handelt, ist aber laut Waffengesetz und somit natürlich auch auf dem Spektakulum verboten.
§ 3 Regeln zum Mitführen von Waffen
(1) Wir freuen uns auch in diesem Jahr wieder auf viele gewandete Besucher und die zahlreichen Lagernden. Es gibt aber bestimmte Sicherheitsregeln, die für alle Marktteilnehmer gelten: Und da geht es vor allem um den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen, die ja zu vielen Gewandungen dazugehören. Da es sich um eine Brauchtumsveranstaltung handelt, ist der Transport von stumpfen Waffen zum Spektakulum und nach Hause sowie das Tragen und zur Schau stellen vor Ort problemlos möglich. Das Mitführen von Klingenwaffen mit scharfen Klingen, bei denen es sich nicht um ein Werkzeug handelt, ist aber laut Waffengesetz und somit natürlich auch auf dem Spektakulum verboten.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher sowie die von ihnen mitgeführten Gegenstände und Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mit sich führen.
(3) Besucher die gem. Abs. 1 verbotene Gegenstände mit sich führen oder eine Durchsuchung gem. Abs.2 verweigern, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein evtl. gezahlter Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet.
§ 4 Regeln zum Mitbringen eigener Speisen und Getränke
Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet, es sei denn die Einnahme ist während der Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich und ärztlich angeordnet oder sie dienen der Versorgung von Säuglingen und Kleinstkindern.